HundeGrundimpfung gegen Staupe/Hepatitis/Leptospirose Zwingerhusten/Parvovirose
- Basisimpfung 3 x im Alter von 8, 12 und 16 Wochen mit 5-fach kombiniertem Impfstoff.
- 1. Auffrischungsimpfung 1 Jahr nach der 3. Basisimpfung.
- Ergänzung Zwingerhusten bei exponierten Hunden mit nasalem Impfstoff bei der 3. Basisimpfung und bei der Auffrischungsimpfung nach 1 Jahr oder/und jeweils kurz vor Exposition.
(Tierheimaufenthalt, Hunde-Erziehungskurse, Welpenspielgruppe u.ä.), da der volle Impfschutz nicht ein ganzes Jahr anhält.
Wiederholungsimpfung Jährlich mit dem 5-fach kombinierten Impfstoff, kombiniert mit der nasalen Zwingerhustenimpfung bei exponierten Hunden. Katzen
Freilaufende Katzen: Grundimpfung gegen Katzenschnupfen/Katzernseuche/Leukose
- Basisimpfung kombiniert Katzenschnupfen/-seuche/Leukose* mindestens 2 x im Alter von 8 und 12 Wochen, idealerweise dritte Basisimpfung mit 16 Wochen.
- 1. Auffrischungsimpfung 1 Jahr nach der letzten Grundimpfung.
Wiederholungsimpfung Jährlich kombiniert Katzenschnupfen/-seuche/Leukose *Eine Leukose-Grundimmunisierung soll in der Regel nur nach negativem Leukosetest vorgenommen werden, eine Blutentnahme mit Test auf feline Leukose ist deshalb Standard. Indoor-Katzen: Grundimmunisierung gegen Katzenschnupfen/Katzenseuche
- Basisimpfung kombiniert Katzenschnupfen/-seuche/Leukose* mindestens 2 x im Alter von 8 und 12 Wochen, idealerweise dritte Basisimpfung mit 16 Wochen.
- 1. Auffrischungsimpfung 1 Jahr nach der 3. Basisimpfung
Wiederholungsimpfung Auffrischungsimpfung in zweijährigem Intervall mit Katzenschnupfen/-seuche.Allgemeiner Hinweis für Indoor-Katzen: Leukose-Impfungen (Grundimmunisierung) und jährliche Auffrischimpfungen gegen Katzenseuche/-schnupfen und –leukose sind auch für Stubenkatzen zwingend, wenn diese z.B. während der Ferien in einem Katzenheim untergebracht werden oder sonst Kontakt zu anderen Katzen haben können. Weitere ImpfungenTollwutimpfung Hund / Katze – nötig für Grenzübertritte, zusammen mit Heimtierpass. Eine einmalige Grundimpfung gefolgt von einer Auffrischung mit dreijährigem Intervall ist vorgeschrieben. Zur Erreichung eines einwandfreien Impfschutzes empfehlen wir dringend eine zweimalige Grundimpfung im Abstand von zwei Wochen, insbesondere, wenn ein Nachweis des Antikörpertiters nötig ist. (Ab 2012 ist für England, Irland, Malta und Skandinavien keine AK-Titerbestimmung mehr nötig. Für die Rückkehr in die Schweiz aus Ländern mit urbaner Tollwut ist aber eine Tollwut-AK-Bestimmung im Blut erforderlich – erkundigen Sie sich bei uns!).
|